KFO GOZ


GOZ(2008) - Paragrafenvorschläge sind da:

Wo ändert sich die zukünftige GOZ?
- § 1 bleibt gleich
- § 2.1.bleibt weitgehend bestehen
   - Steigerung und Abdingung bleiben erhalten, ABER!
   - durch den neuen § 5.2 und § 10.3 erschwert sich die Steigerung erheblich
   - stichwortartige Begründungen werden abgelehnt
   - jede Leistungsposition muss umfassend "verständlich und nachvollziehbar"
     begründet werden
- Übertragung an Abrechnungsgesellschaften nur nach Schweigepflichtsentbindung
- §2.3 ändert sich
   - jede Verlangensleistung muss vertraglich vereinbart werden
   - dadurch ändern sich die AVL-Verträge komplett

Was ist vollkommen neu?
- §2a Abs.2 Abschluss von Verträgen zwischen Za. und PKV bzw. Beihilfe
- "Einkauf von Leistungserbringern" durch PKV und Beihilfe
- Kammer scheiden als Vertragspartner aus
- "Managed-Care" wird Realität
- abweichende Vergütung kann mit Einzelnen und Gruppen erfolgen
- Labor nach BEL + max. 5%
   - Bel + > 5% = separater Vertrag mit Patient
- Fremdleistungen erfordern Belege ab >25.-Euro

Was bleibt untersagt?
- Abrechnung des Honorars auf Zeitbasis
- Verweisung auf GOÄ wird weitgehend eingeschränkt
- Vorauszahlungen erst ab einem Gesamtbetrag von 10000.- Euro

Alles kann sich noch marginal bis 1.1.2009 ändern.

Don't worry be happy! Education is still a good investment!